Die logopädische Behandlung pro Heilmittelverordnung erfolgt nach ärztlicher Beurteilung und umfasst 

  • zehn und mehr Therapieeinheiten,
  • mit einer Therapiedauer von 30, 45 oder 60 Minuten,
  • die ein- oder mehrmals wöchentlich durchgeführt wird.

Nach Abschluss der letzten Therapieeinheit auf der aktuellen Verordnung, erhält die Arztpraxis einen kurzen Therapiebericht.


Einen ausführlichen Bericht mit detaillierten Angaben über die Logopädische Diagnose, den bisherigen Therapiestand mit Erläuterungen der Therapiemittel sowie der prognostischen Einschätzung erhält die Arztpraxis auf besondere Anfrage. 


Die finale Entscheidung zur weiterführenden Therapie erfolgt aber stets durch die ärztliche Einschätzung.