Bringen Sie bitte zum ersten Termin Ihre Heilmittelverordnung mit.
Neben dem persönlichen Kontakt zwischen Patient, Angehörigen und dem Therapeuten, geht es um die Aufnahme personenbezogener Daten des Patienten.
Im sogenannten Anamnesegespräch beantwortet der Patient oder Anghörige therapierelevante Fragen
- zur Person (Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnumer etc.),
- zur sozialen Situation (Familie, Beruf, Interessen)
- zum Krankheitsverlauf (Art, Dauer, Intensität, zugrundeliegende Erkrankungen, ärztliche Diagnose),
- zur Symptomatik (auch nichtsprachlich),
- zur Zielsetzung (Was will ich in der Therapie erreichen?),
- zu vorausgegangenen Therapien.
Auf Grundlage der anamnestischen Angaben erfolgt dann die spezifische Logopädische Diagnostik.
Evaluierte Tests geben dabei Aufschluss über die Art und Intensität der Störung.
Die erhobenen Daten aus der Anamnese und Diagnostik dienen der individuellen Therapiegestaltung jedes einzelnen Patienten und tragen somit einen wesentlichen Teil zum Therapieverlauf und -erfolg bei.
Alle Angaben unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht!