1. Die Therapiedauer beschreibt einerseits die Zeit pro Therpieeinheit. Sie umfasst je nach körperlicher und geistiger Verfassung des Patienten 30, 45 oder 60 Minuten.



                  

  2. Zum anderen umfasst es den Zeitraum pro Heilmittelverordnung. Dieser ist auf maximal 12 Wochen begrenzt.

Beispiel: 20 Therapieeinheiten
erfolgen 2x wöchentlich
(= 10 Wochen Therapiezeit) ✔️
           
Während der Therapie mit mindestens 10
Therapieeinheiten pro Heilmittelverordnung,
sollte eine Pause zwischen den einzelnen
Therapieeinheiten 14 Tage nicht überschreiten.
 


       3. Andererseits ist es der Zeitraum für die 
           gesamte Behandlung eines Störungsbildes.
       

          Diese wird beeinflusst u. a. durch

  • Schweregrad der Störung(en)
  • psychische Auswirkung(en) durch die Störung
  • emotionale Unterstützung der Angehörigen
  • Motivation und Willensstärke des Patienten/ der Patientin
  • Mitarbeit des Patienten/ der Patientin bzw. deren Angehörigen
  • die häusliche Weiterführung durch Vergabe von Übungen
  • gutes Therapeuten-Patienten-Verhältnis
  • regelmäßig stattfindende Therapie ohne langfristiger Unterbrechung


Die gesetzlich vorgeschriebene Therapiedauer wird anhand des Logopädischen Störungsbildes bestimmt.